Fördermöglichkeiten vom Staat und Arbeitgeber
Beim Bausparen gibt es unterschiedliche Förderungen, von denen Bausparer profitieren. Diese sind teilweise davon abhängig, ob sich der Arbeitgeber am Bausparvertrag über die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen beteiligt und wie hoch das Einkommen des Sparers ist.
Vermögenswirksame Leistungen (VL): Diese Leistung können Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Richter und Auszubildende vom Chef erhalten. Sie beläuft sich auf maximal 40 Euro pro Monat. Für den Arbeitgeber ist die Zahlung jedoch eine freiwillige Entscheidung. Werden VL angeboten, landen diese direkt im Vertrag.
Arbeitnehmersparzulage: Fließen vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag und liegt das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers bei maximal 17.900 Euro (Verheiratete; 35.800 Euro), zahlt der Staat bis zu 43 Euro pro Jahr (beziehungsweise 86 Euro) als Zulage aus. Bausparer beantragen die Sparzulage jährlich über die Einkommenssteuererklärung. Sie kommt ihnen nur zugute, wenn das Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Wohnungsbauprämie: Wird der Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet, haben Verbraucher Anspruch auf die Prämie. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei nicht höher als 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) sein. Zudem müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Vertrag fließen. Die Höhe der Prämie liegt bei 8,8 Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden dem Vertrag jedoch nur rund 45 Euro (90 Euro) gutgeschrieben.
Wohn-Riester: Beim Riester-Bausparen darf die Bausparsumme lediglich für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Eigentum sowie für den altersgerechten Umbau verwendet werden. Sparer müssen zudem gesetzlich rentenversichert sein. Werden mindestens vier Prozente des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der zu erwartenden Zulagen) in den Bausparvertrag einzahlt, erhält der Bausparer ab 2018 pro Jahr 175 Euro Grundzulage vom Staat. Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen nochmals bis zu 300 Euro in den Vertrag. Zusätzlich lassen sich die Beiträge steuerlich absetzen, wodurch Steuervorteile möglich sind.
Die Zulagen fließen sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase. Dadurch ist der Bausparvertrag früher zuteilungsreif und das Bauspardarlehen kann schneller abgezahlt werden. Zu beachten sind allerdings steuerliche Aspekte, über die sich Interessierte am besten mithilfe eines Experten informieren sollten.
Fondssparen: Zusätzlich zum Bausparen werden Aufwendungen zum Erwerb von Beteiligungen am Produktivkapital mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% auf maximal 400 EUR (Förderhöchstbetrag) pro Jahr gefördert. Es gelten folgende Einkommensgrenzen: 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden bzw. 40.000 EUR bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern.
Sonderregelung junge Sparer unter 25: Seit 2009 gilt für alle neu abgeschlossenen Bausparverträge und Vertragsänderungen: Wer staatliche Förderung erhalten hat, muss das Bausparguthaben und das Darlehen wohnwirtschaftlich einsetzen.
Von diesem Grundsatz sind Jugendliche und junge Erwachsene jedoch ausgenommen. Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist, darf das Guthaben nach der Auszahlung beliebig verwenden, auch wenn er vorher die Wohnungsbauprämie erhalten hat.
Clevere Kombination: Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Sie sogar dreifach Prämien vom Staat erhalten können. Wenn Ihr Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt, können Sie dreifache Förderung vom Staat erhalten:
In unserem Beispiel erhalten Sie staatliche Leistungen in Höhe von 12,1 Prozent der einbezahlten Sparbeiträge.