Vorteile eines Testaments für Erblasser und Erben
Viele Aufgaben sind im Erbfall zu bewältigen, z.B. Sicherung des Nachlasses, Wohnungsauflösung, Sichtung der Unterlagen, Erstellung des Nachlassverzeichnisses, Klärung aller privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen, Einziehung fälliger Forderungen, Bezahlung von Rechnungen, Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen, notwendige Kündigungen, Konten-und Grundstücksumschreibungen, Unterbringung von Haustieren, Überwachung aller Fristen, Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
Ihre Erben können ihren Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. So ist möglicherweise Streit vorprogrammiert, z.B. bei Immobilien. Der neutrale und objektive Testamentsvollstrecker kann so oftmals zwischen der Erben vermitteln.
Es reicht nicht aus, die Kinder als Erben einzusetzen. Es muss geklärt sein, dass bei Tod der Eltern das Erbe vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters, z.B. geschiedener Ehegatte, geschützt wird. Der Testamentsvollstrecker kann ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/Vormundschaftgerichts Entscheidungen für das Kind treffen.
Wenn ein behinderter Erbe eine Erbschaft erhält, besteht in der Regel ein sozialhilferechtlicher Rückgriff des Amtes, z.B. für Pflege und Unterbringung. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann die baldige Aufzehrung des Vermögens verhindert werden, da das Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt wird.
Nachlass, welcher einer Testamentsvollstreckung untersteht, ist dem Zugriff von Gläubigern des Erben entzogen, z.B. bei Privatinsolvenz des Erben.